Unser Angebot für Eigenheimbesitzer:innen
Wenn es um die Elektrosicherheit Ihrer Immobilie geht, sind wir Ihr kompetenter und sympathischer Ansprechpartner.
Vom Kauf über regelmässige Kontrollen, kleinere oder grössere Umbauten bis hin zum Verkauf, sind wir mit unseren Dienstleistungen im Bereich Elektrosicherheit für Sie da. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und der Kompetenz unserer Mitarbeitenden führen wir zuverlässig die vorgeschriebenen periodischen Kontrollen durch, erstellen für Sie den Sicherheitsnachweis und kümmern uns im Falle eines Eigentümerwechsels um die nötige Handänderung.
Gerne sind wir auch beratend für Sie da, wenn Sie wissen möchten, ob und wie Sie mit einfachen Massnahmen Energie sparen können. Mittels Thermografieaufnahmen zeigen wir Ihnen undichte Stellen, Feuchteschäden, Wärmebrücken und mehr auf. Gerne beraten wir Sie anhand der Aufnahmen über die möglichen Optimierungsmassnahmen.
Nicht nur Energie sparen ist ein Thema, sondern auch selbst Strom zu produzieren.
Im Bereich erneuerbare Energie sind wir Ihre Anlaufstelle. Denn in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie der Schibli-Gruppe analysieren wir die aktuellen Energiekosten und zeigen Ihnen Möglichkeiten für künftige erneuerbare Lösungen auf. Wir legen dar, welche Möglichkeiten es gibt, ob sich eine Anlage bei Ihnen überhaupt lohnt und welche Lösung in Ihrem konkreten Fall am meisten Sinn macht.
Und falls Sie schon eine Anlage installiert haben und nun eine kostendeckende Einspeisevergütung oder eine Einmalvergütung beantragen möchten, erstellen wir für Sie gerne die Beglaubigung (Nachweis) für Ihre Anlage.
Unsere Dienstleistungen für Eigenheimbesitzer:innen:
- Periodische Kontrolle / Sicherheitsnachweise
- Handänderungen im Falle eines Eigentümerwechsels
- Abnahmekontrollen
- Unterstützung bei Mängelbehebung und für Verbesserungsmassnahmen
- Energieberatung punkto Stromverbrauch und Optimierung / Minderung
- Beratung für Lösungen im Bereich erneuerbare Energien
- Beglaubigung (Nachweis) für Photovoltaik-Anlagen zur Beantragung der Rückvergütung